Die Mitglieder:                                  Friedhelm Vogt
  Uwe Vallen
  Christian Vennhoff
  Michael Reinhard

Erkennen nachfolgend aufgeführte Regelung bzw. Satzung an.

1.)       Die Kartenverteilung muss 3, Skat, 4, 3 erfolgen.

2.)       Es muss abgehoben werden, und zwar so, dass mehr als 3 Blätter liegenbleiben oder abgehoben werden.
Bei mehr als 3 Spielern trifft Punkt 2 nicht zu.

3.)       Es wird scharf gespielt, d. h. falsches Bedienen und falsches Ausspielen beenden sofort das Spiel zugunsten der Gegenpartei.

4.)       Der Skat darf nicht eingesehen werden.

5.)       Nachsehen und Nachzählen ist streng verboten.

6.)       Grundwerte:
 

        Karo             09
  Herz        10
  Pik         11
  Kreuz          12
  Grand        20
  Null         23
  Null-Hand         35
  Null ouvert           46
  Null ouvert-Hand        59


7.)       In allen Fällen sind 30 Augen Schneider, auch für die Gegenpartei.

8.)       Nach einem Grand-Hand oder wenn der Skat nicht aufgenommen wird, folgen Pflicht-Ramsch-Spiele und zwar so viele wie Spieler anwesend sind.
Regel im Ramsch:

a)          Im Ramsch wird ohne Kontra gespielt

b)          Gespielter Grand-Hand zählt als doppelt verloren

c)           Bauern dürfen nicht gedrückt bzw. geschoben werden

d)          Der Spieler der den letzten Stich macht erhält den Skat

9.)       Auf allen Spielen (außer Pflicht-Ramsch) darf Kontra gegeben werden.
Re ist nicht erlaubt.

10.)  Nur aktive Spieler kommen in die Punktewertung.

11.)  Abgerechnet wird in 0,5 Cent.

12.)      Bei Verhinderung wird der zu zahlende Durchschnitt ermittelt.

13.)      Wenn ein Spieler die Karten auf den Tisch wirft und ein Gegenspieler kann die niedrigste Karte des Spielers überstechen gilt das Spiel als verloren.

14.)      Spieltermin sollte einmal im Monat sein.

15.)      Ausrichtungsort sollte im ständigen Wechsel erfolgen.

16.)      Die Kassenverwaltung obliegt Friedhelm Vogt.

17.)      Bei Austritt erfolgt keine Rückvergütung des eingespielten Geldes.

18.)      Bei Auflösung der Kasse erfolgt die Rückvergütung in 4 gleichen Anteilen, an den Unterschriebenen der Satzung.

19.)      Satzungsänderungen dürfen nur einstimmig bei voller Anwesenheit vorgenommen werden.

20.)      Bei unentschuldigtem Fehlen wird ein Betrag von 10,00 € erhoben.

21.)      Die Skatmütze muss zu jedem Spiel mitgeführt werden.
Bei Zuwiderhandlungen 5,00 € Strafe.

22.)  Wird der Wimpel vergessen, wird dieses mit 10,00 € geahndet.

23.)  Wenn bei einem normalen Spiel alle „weg sagen“, gilt der Ramsch als doppelt verloren.

Die Satzung tritt am 01.07.2012 in Kraft.